Endlich ist es in der Schweiz möglich, schon mit 17 Jahren Auto zu fahren. Diese Neuerung bringt jedoch auch eine wichtige Änderung mit sich: Wer ab dem 1. Januar 2021 einen Lernfahrausweis der Kategorie B beantragt, muss 12 Monate warten, bevor die praktische Fahrprüfung abgelegt werden darf.
Die 12-monatige Wartefrist entfällt nur, wenn Sie beim Erhalt des Lernfahrausweises bereits über 20 Jahre alt sind.
Der Nothelferkurs dauert ca. 10 Stunden. Das Nothelferzertifikat ist 6 Jahre gültig.
Sie können das Formular hier herunterladen, ausfüllen und zusammen mit dem Nothelferzertifikat, einem farbigen Passfoto, dem Sehtest und einem Ausweisdokument an das Strassenverkehrsamt Zürich senden
Der Sehtest muss bei einem anerkannten Optiker oder Augenarzt durchgeführt werden. Das Sehtestzertifikat ist zwei Jahre gültig. Der Optiker muss zudem das Sehtestfeld im Antrag für den Lernfahrausweis ausfüllen, inklusive Datum, Stempel und Unterschrift.
Nach erfolgreichem Abschluss des Nothelferkurses und des Sehtests können Sie sich beim Strassenverkehrsamt für die Theorieprüfung anmelden.
Nach bestandener Theorieprüfung erhalten Sie den Lernfahrausweis. Dieser ist 2 Jahre gültig.
Nun dürfen Sie mit dem Fahren beginnen. Es wird empfohlen, die Übungsfahrten unter Begleitung eines professionellen Fahrlehrers durchzuführen.
Vor der praktischen Prüfung muss der letzte obligatorische Schritt abgeschlossen werden: 8 Stunden Verkehrskundeunterricht.
Bestehen Sie die praktische Fahrprüfung beim Strassenverkehrsamt und erhalten Sie Ihren Führerausweis.
Nach bestandener Fahrprüfung müssen Sie innerhalb eines Jahres den WAB-Kurs besuchen. Der Kurs dauert einen ganzen Tag.